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   OVG Saarland, 29.03.2016 - 1 B 2/16   

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https://dejure.org/2016,5852
OVG Saarland, 29.03.2016 - 1 B 2/16 (https://dejure.org/2016,5852)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29.03.2016 - 1 B 2/16 (https://dejure.org/2016,5852)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29. März 2016 - 1 B 2/16 (https://dejure.org/2016,5852)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Zum Beurteilungssystem der Deutschen Telekom - Beurteilungsrichtlinien in der Fassung vom 19.06.2015

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die vom Dientherren zu treffende Auswahlentscheidung bei der Vergabe eines Beförderungsamtes zwischen mehreren Bewerbern; Rechtmäßigkeit des Beurteilungssystems der Deutschen Telekom (Beurteilungsrichtlinien in der Fassung vom 19.6.2015); Verletzung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2
    AKTUALITÄT; AUSPRÄGUNG; AUSWAHL; AUSWAHLENTSCHEIDUNG; BEAMTER; BEFÄHIGUNG; BEFÖRDERUNG; BEGRÜNDUNG; BEIGELADENER; BEURTEILUNG; BEURTEILUNGSBEITRAG; BEURTEILUNGSLÜCKE; BEURTEILUNGSZEITRAUM; BEWERBUNGSVERFAHRENSANSPRUCH; BEWERTUNG; CHANCENLOSIGKEIT; DIENSTHERR; DIENSTLICH; ...

  • rechtsportal.de

    GG Art. 33
    Anforderungen an die vom Dientherren zu treffende Auswahlentscheidung bei der Vergabe eines Beförderungsamtes zwischen mehreren Bewerbern; Rechtmäßigkeit des Beurteilungssystems der Deutschen Telekom (Beurteilungsrichtlinien in der Fassung vom 19.6.2015); Verletzung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2015 - 1 B 146/15

    Abgrenzung der dienstlichen Beurteilung eines Postbeamten von einer fiktiven

    Auszug aus OVG Saarland, 29.03.2016 - 1 B 2/16
    Zu dem neuen Beurteilungssystem der Antragsgegnerin sind bereits Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein ergangen, die darin übereinstimmen, dass dieses Beurteilungssystem im Ausgangspunkt rechtlich nicht zu beanstanden ist.(vgl. z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 2.6.2015 - 1 B 206/15 -, juris Rdnrn. 6 ff., 15, und vom 18.6.2015 - 1 B 146/15 -, juris Rdnrn. 24 ff.; BayVGH, Beschluss vom 10.11.2015 - 6 CE 15.2233 -, juris Rdnr. 15; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.1.2016 - 2 MB 20/15 -, juris) Die diesbezüglichen Erwägungen überzeugen.

    Wenngleich es einen Automatismus, dass im Falle einer höherwertigen Tätigkeit in der dienstlichen Beurteilung zumindest eine Einzelnote anzuheben wäre, nicht geben kann(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.6.2015 - 1 B 146/15 -, a.a.O., Rdnr. 21), gilt doch der allgemeine Erfahrungssatz, dass mit einem höheren Statusamt die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben verbunden ist, die im allgemeinen gegenüber einem niedrigeren Statusamt gesteigerte Anforderungen beinhalten und mit einem größeren Maß an Verantwortung verbunden sind, weshalb grundsätzlich davon auszugehen ist, dass ein Beamter, der die Aufgaben eines Dienst- oder Arbeitspostens "gut" erfüllt, der einer deutlich höheren Besoldungsgruppe zugeordnet ist, als sie seinem Statusamt entspricht, die (wesentlich) geringeren Anforderungen seines Statusamtes in mindestens ebenso guter oder besserer Weise erfüllt.

    Es handelt sich um bloße Floskeln, die für sich betrachtet nicht ausreichen, um die Einzelbewertungen und die vergebene Gesamtnote hinreichend plausibel und nachvollziehbar erscheinen zu lassen.(BayVGH, Beschlüsse vom 20.11.2015, a.a.O., Rdnr. 19, und vom 23.11.2015, - 6 CE 15.2288 -, juris Rdnr. 20; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 18.6.2015 - 1 B 146/15 und 1 B 384/15-, juris Rdnr. 36 bzw. Rdnr. 11, und vom 19.11.2015 - 1 B 980/15 -, juris Rdnr. 21).

    Er ist zu allgemein, da man mit dieser Begründung ebenso gut jedes Einzelmerkmal hätte ab- oder aufwerten können.(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.6.2015 - 1 B 146/15 -, a.a.O. Rdnr. 29) Zudem vermag der Hinweis auf die Einhaltung der Richtwerte (vgl. § 50 Abs. 2 BLV) schon deshalb nicht zu verfangen, weil die Vorgabe von Richtwerten den Beurteilern nicht die Möglichkeit eröffnen kann, den beurteilungsrelevanten Umstand einer höherwertigen Tätigkeit gänzlich unberücksichtigt zu lassen.(BayVGH, Beschluss vom 27.10.2015 - 6 CE 15.1849 -, juris Rdnr. 17) Mithin hat die Antragsgegnerin auch im gerichtlichen Verfahren lediglich behauptet, die Höherwertigkeit der ausgeübten Tätigkeit sei in die dienstliche Beurteilung eingeflossen, diese Darstellung aber, obwohl sie in der dienstlichen Beurteilung keinen erkennbaren Niederschlag gefunden hat, nicht mit entsprechenden Ausführungen zu den Erwägungen der Beurteiler unterfüttert.

  • VGH Bayern, 20.11.2015 - 6 CE 15.2289

    Auswahlentscheidung, Beamte, Besoldungsgruppe, Dienstherr, Konkurrentenstreit,

    Auszug aus OVG Saarland, 29.03.2016 - 1 B 2/16
    Zur Problematik der Notenskala hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof(BayVGH, Beschlüsse vom 19.10.2015 - 6 CE 15.2043 -, juris Rdnr. 18, vom 10.11.2015, a.a.O., Rdnrn. 14 ff., 18, vom 20.11.2015 - 6 CE 15.2289 -, juris Rdnrn. 15 ff., vom 12.11.2015 - 6 CE 15.2031 -, juris Rdnr. 17, vom 8.12.2015 - 6 CE 15.2331 -, juris Rdnr. 16) überzeugend dargelegt, dass die Beurteilungsrichtlinien den Besonderheiten bei der Telekom als Postnachfolgeunternehmen Rechnung tragen und einer Rechtsprüfung standhalten.

    Dieser Umstand ist von den Beurteilern im Rahmen der dienstlichen Beurteilung bereits bei der Bewertung der Einzelkriterien gesondert zu berücksichtigen (Ziffer 6 BeurtRL, § 2 Abs. 3 LfBeurteiler ).(BayVGH, Beschluss vom 20.11.2015, a.a.O., Rdnrn. 17 f.) Seine auf der ihm zugewiesenen Arbeitsstelle geleistete Arbeit wurde ausweislich der Stellungnahme der Führungskraft hinsichtlich fünf Einzelmerkmalen der Notenstufe "gut" und hinsichtlich eines Merkmals der Notenstufe "sehr gut" zugeordnet.

    Solche erläuternden Begründungen können, soweit sie nicht bereits in der Beurteilung selbst enthalten sind, auch noch im Verwaltungsverfahren und gegebenenfalls im gerichtlichen Verfahren nachgeholt werden.(BayVGH, Beschluss vom 20.11.2015, a.a.O., Rdnr. 17).

    Es handelt sich um bloße Floskeln, die für sich betrachtet nicht ausreichen, um die Einzelbewertungen und die vergebene Gesamtnote hinreichend plausibel und nachvollziehbar erscheinen zu lassen.(BayVGH, Beschlüsse vom 20.11.2015, a.a.O., Rdnr. 19, und vom 23.11.2015, - 6 CE 15.2288 -, juris Rdnr. 20; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 18.6.2015 - 1 B 146/15 und 1 B 384/15-, juris Rdnr. 36 bzw. Rdnr. 11, und vom 19.11.2015 - 1 B 980/15 -, juris Rdnr. 21).

  • VGH Bayern, 10.11.2015 - 6 CE 15.2233

    Konkurrentenstreit, Beamter, Leistungsgrundsatz, Auswahlentscheidung,

    Auszug aus OVG Saarland, 29.03.2016 - 1 B 2/16
    Zu dem neuen Beurteilungssystem der Antragsgegnerin sind bereits Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein ergangen, die darin übereinstimmen, dass dieses Beurteilungssystem im Ausgangspunkt rechtlich nicht zu beanstanden ist.(vgl. z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 2.6.2015 - 1 B 206/15 -, juris Rdnrn. 6 ff., 15, und vom 18.6.2015 - 1 B 146/15 -, juris Rdnrn. 24 ff.; BayVGH, Beschluss vom 10.11.2015 - 6 CE 15.2233 -, juris Rdnr. 15; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.1.2016 - 2 MB 20/15 -, juris) Die diesbezüglichen Erwägungen überzeugen.

    Zur Problematik der Notenskala hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof(BayVGH, Beschlüsse vom 19.10.2015 - 6 CE 15.2043 -, juris Rdnr. 18, vom 10.11.2015, a.a.O., Rdnrn. 14 ff., 18, vom 20.11.2015 - 6 CE 15.2289 -, juris Rdnrn. 15 ff., vom 12.11.2015 - 6 CE 15.2031 -, juris Rdnr. 17, vom 8.12.2015 - 6 CE 15.2331 -, juris Rdnr. 16) überzeugend dargelegt, dass die Beurteilungsrichtlinien den Besonderheiten bei der Telekom als Postnachfolgeunternehmen Rechnung tragen und einer Rechtsprüfung standhalten.

    Nimmt man in den Blick, dass die Bandbreite der Bewertungsskala ausgeschöpft werden soll, drängt sich jedenfalls ohne plausible einzelfallbezogene Begründung nicht auf, dass dem fünfmaligen Erreichen der Note "gut" verbunden mit dem einmaligen Erreichen der Note "sehr gut" das Gesamturteil "gut +" gerecht wird.(Dass der BayVGH die entgegengesetzte Schlussfolgerung zu ziehen scheint - vgl. Beschluss vom 10.11.2015, a.a.O., Rdnr. 18 mitte -, dürfte sich durch ein Formulierungsversehen ("geringer" statt "höher") erklären, da die Argumentation anders nicht logisch wäre.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2015 - 1 B 980/15

    Verwirkung des Rechts zur Geltendmachung des Bewerbungsverfahrensanspruchs im

    Auszug aus OVG Saarland, 29.03.2016 - 1 B 2/16
    Es handelt sich um bloße Floskeln, die für sich betrachtet nicht ausreichen, um die Einzelbewertungen und die vergebene Gesamtnote hinreichend plausibel und nachvollziehbar erscheinen zu lassen.(BayVGH, Beschlüsse vom 20.11.2015, a.a.O., Rdnr. 19, und vom 23.11.2015, - 6 CE 15.2288 -, juris Rdnr. 20; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 18.6.2015 - 1 B 146/15 und 1 B 384/15-, juris Rdnr. 36 bzw. Rdnr. 11, und vom 19.11.2015 - 1 B 980/15 -, juris Rdnr. 21).

    Der Dienstherr ist deshalb aus Art. 19 Abs. 4 GG grundsätzlich verpflichtet, vorläufig alle Beförderungen zu unterlassen, auf den sich der Rechtschutzantrag des unberücksichtigt gebliebenen Beamten erstreckt.(BVerwG, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 VR 5/12 -, juris Rdnrn. 19 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.11.2015, a.a.O., Rdnrn. 14 f. m.w.N.).

  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

    Auszug aus OVG Saarland, 29.03.2016 - 1 B 2/16
    Diese Konzeption respektiert einerseits den jedem einzelnen Beurteiler zustehenden Beurteilungsspielraum und garantiert andererseits mit Blick auf die geforderte nachvollziehbare Dokumentation und die Notwendigkeit einer schlüssigen Begründung - insbesondere auch - des Gesamtergebnisses, dass die Einschätzung des Beurteilers einer - wenngleich beschränkten(BVerwG, Urteil vom 17.9.2015, a.a.O., juris Rdnr. 9 m.w.N.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4.2.2016 2 BvR 2223/15 -, juris Rdnr. 70) - gerichtlichen Kontrolle zugänglich ist.

    Wird das subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus, dass einstweiliger Rechtsschutz gewährt werden muss, wenn die Aussichten des unterlegenen Beamten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d.h. wenn seine Auswahl möglich erscheint.(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4.2.2016, a.a.O., Rdnr. 83).

  • VGH Bayern, 16.12.2015 - 6 CE 15.2232

    Erfolgreiche Beschwerde im Konkurrentenstreit

    Auszug aus OVG Saarland, 29.03.2016 - 1 B 2/16
    Sie kann ihren wesentlichen Zweck, Grundlage für die am Leistungsprinzip orientierte Auswahl des Dienstherrn bei Personalentscheidungen zu sein, nicht erfüllen, weil der Aussagewert der Beurteilung hinsichtlich der Vergleichbarkeit mit anderen Beamten beeinträchtigt wird.(BayVGH, Beschluss vom 16.12.2015 - 6 CE 15.2232 -, juris Rdnr. 12 m.w.N.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.1.2016, a.a.O., Rdnrn 15, 17 ff.) Dass der Einholung der notwendigen ergänzenden Stellungnahme irgendwelche - letztlich unüberwindliche - Erschwernisse entgegen gestanden haben könnten, ist in der Personalakte des Antragstellers nicht dokumentiert(vgl. hierzu: BayVGH, Beschluss vom 16.12.2015, a.a.O., Rdnr. 19), von der Antragsgegnerin nicht behauptet und nach dem Vorbringen des Antragstellers fernliegend.

    Dass der erstinstanzliche Kostenausspruch in Bezug auf die an die "Freigabe" des dortigen Beigeladenen zu 1) anknüpfende Kostentragungspflicht des Antragstellers Bestand hat, obwohl sich die Anzahl der Beigeladenen nicht streitwerterhöhend auswirkt(BayVGH, Beschluss vom 16.12.2015, a.a.O., Rdnr. 22 m.w.N.), rechtfertigt sich im Hinblick auf insoweit entstandene Auslagen des Gerichts.

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Saarland, 29.03.2016 - 1 B 2/16
    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht erst kürzlich hervorgehoben.(BVerwG, Urteil vom 17.9.2015 - 2 C 27/14 -, juris Rdnr. 38).

    Diese Konzeption respektiert einerseits den jedem einzelnen Beurteiler zustehenden Beurteilungsspielraum und garantiert andererseits mit Blick auf die geforderte nachvollziehbare Dokumentation und die Notwendigkeit einer schlüssigen Begründung - insbesondere auch - des Gesamtergebnisses, dass die Einschätzung des Beurteilers einer - wenngleich beschränkten(BVerwG, Urteil vom 17.9.2015, a.a.O., juris Rdnr. 9 m.w.N.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4.2.2016 2 BvR 2223/15 -, juris Rdnr. 70) - gerichtlichen Kontrolle zugänglich ist.

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2016 - 2 MB 20/15

    Konkurrentenstreitverfahren bei der früheren Deutschen Bundespost - hier: nicht

    Auszug aus OVG Saarland, 29.03.2016 - 1 B 2/16
    Zu dem neuen Beurteilungssystem der Antragsgegnerin sind bereits Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein ergangen, die darin übereinstimmen, dass dieses Beurteilungssystem im Ausgangspunkt rechtlich nicht zu beanstanden ist.(vgl. z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 2.6.2015 - 1 B 206/15 -, juris Rdnrn. 6 ff., 15, und vom 18.6.2015 - 1 B 146/15 -, juris Rdnrn. 24 ff.; BayVGH, Beschluss vom 10.11.2015 - 6 CE 15.2233 -, juris Rdnr. 15; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.1.2016 - 2 MB 20/15 -, juris) Die diesbezüglichen Erwägungen überzeugen.

    Sie kann ihren wesentlichen Zweck, Grundlage für die am Leistungsprinzip orientierte Auswahl des Dienstherrn bei Personalentscheidungen zu sein, nicht erfüllen, weil der Aussagewert der Beurteilung hinsichtlich der Vergleichbarkeit mit anderen Beamten beeinträchtigt wird.(BayVGH, Beschluss vom 16.12.2015 - 6 CE 15.2232 -, juris Rdnr. 12 m.w.N.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.1.2016, a.a.O., Rdnrn 15, 17 ff.) Dass der Einholung der notwendigen ergänzenden Stellungnahme irgendwelche - letztlich unüberwindliche - Erschwernisse entgegen gestanden haben könnten, ist in der Personalakte des Antragstellers nicht dokumentiert(vgl. hierzu: BayVGH, Beschluss vom 16.12.2015, a.a.O., Rdnr. 19), von der Antragsgegnerin nicht behauptet und nach dem Vorbringen des Antragstellers fernliegend.

  • VGH Bayern, 19.01.2016 - 6 CE 15.2582

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen beamtenrechtliche Auswahlentscheidung des

    Auszug aus OVG Saarland, 29.03.2016 - 1 B 2/16
    Das Gericht hat deshalb auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang stehen und bei der Erstellung der dienstlichen Beurteilung eingehalten sind.(BayVGH, Beschluss vom 19.1.2016 - 6 CE 15.2582 -, juris Rdnr. 9 m.w.N.) An letzterem fehlt es vorliegend.

    Zwar sind Beurteilungsrichtlinien keine Rechtsnormen und es ist allgemein anerkannt, dass sie dem Ziel dienen, gleiche Bewertungsmaßstäbe bei dem Leistungsvergleich nach Art. 33 Abs. 2 GG herzustellen, weswegen es für die Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Beurteilung nicht entscheidend auf den Wortlaut einer Beurteilungsrichtlinie ankommt, sondern darauf, wie sie von den Beurteilern tatsächlich gehandhabt worden ist.(BayVGH, Beschluss vom 19.1.2016, a.a.O., Rdnr. 13 m.w.N.).

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus OVG Saarland, 29.03.2016 - 1 B 2/16
    Der Dienstherr ist deshalb aus Art. 19 Abs. 4 GG grundsätzlich verpflichtet, vorläufig alle Beförderungen zu unterlassen, auf den sich der Rechtschutzantrag des unberücksichtigt gebliebenen Beamten erstreckt.(BVerwG, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 VR 5/12 -, juris Rdnrn. 19 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.11.2015, a.a.O., Rdnrn. 14 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2015 - 1 B 384/15

    Dienstliche Beurteilung bei besonders starkem Auseinanderfallen von Statusamt und

  • VGH Bayern, 27.10.2015 - 6 CE 15.1849

    Konkurrentenstreitverfahren, Besoldungsgruppe, Verwaltungsgerichte,

  • VGH Bayern, 18.11.2015 - 6 CE 15.2260

    Postnachfolgeunternehmen, Auswahlentscheidung, dienstliche Beurteilung,

  • VGH Bayern, 23.11.2015 - 6 CE 15.2288

    Auswahlentscheidung, Beamte, Besoldungsgruppe, Dienstherr, Konkurrentenstreit,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2015 - 1 B 1007/15

    Anforderungen an eine laufbahnübergreifende Zuweisung eines Beamten zu einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2016 - 1 B 1458/15

    Prüfung der Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs bei Aussichtslosigkeit

  • VGH Bayern, 12.11.2015 - 6 CE 15.2031

    Konkurrentenstreit, Deutsche Telekom, Beförderungsamt, Leistungsgrundsatz,

  • VGH Bayern, 08.12.2015 - 6 CE 15.2331

    Auswahlentscheidung, Beamte, Besoldungsgruppe, Bewerbungsverfahrensanspruch,

  • OVG Saarland, 26.10.2012 - 1 B 219/12

    Aktualität von Regelbeurteilungen

  • VGH Bayern, 19.10.2015 - 6 CE 15.2043

    Beschwerdeverfahren, Konkurrentenstreitverfahren, Besoldungsgruppe,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2015 - 1 B 206/15

    Anforderungen an die Besetzung der Ämter einer Besoldungsgruppe aus der

  • VG Darmstadt, 21.02.2017 - 1 L 3064/16

    Beförderungsrunde 2016 der Deutschen Telekom

    Hiergegen ist in grundsätzlicher Hinsicht nichts zu erinnern, denn ein derart ausgestaltetes Verfahren schafft die Voraussetzungen dafür, dass die erbrachten Leistungen in sachgerechter Würdigung ihrer Wertigkeit und in Anwendung eines gleichen Beurteilungsmaßstabes beurteilt werden und somit ein aussagefähiges, objektives und vergleichbares Bild von Leistung und Befähigung der Beurteilten entsteht (im Ergebnis ebenso Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 10.11.2015 - 6 CE 15.2233 - Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 29.03.2016 - 1 B 2/16 -, mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen, jeweils abgedruckt bei juris, zu der insoweit gleichlautenden Beurteilungsrichtlinie in der Fassung vom 19.06.2015).

    Angesichts der Vielzahl der Beamten der Deutschen Telekom AG, die regelmäßig zu beurteilen sind, und angesichts der Vielfältigkeit der auf den unterschiedlichsten Dienstposten jeweils wahrgenommenen Aufgaben scheidet die Vorgabe fester Umrechnungsparameter in Form eines "Schlüssels", der die Relation und das Zusammenspiel der in den beiden Bewertungssystem vorgegebenen Noten und Ausprägungsgrade festlegt, aus, weil hierdurch wegen der vorstehend beschriebenen breiten Vielfalt nicht die Gewähr dafür gegeben ist, zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben genügenden Beurteilungen zu gelangen (vgl. in diesem Zusammenhang OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.03.2016 a.a.O.).

    Auch wenn vom Ansatz her davon auszugehen ist, dass das Maß der Gewichtung einer höherwertigen Tätigkeit grundsätzlich dem Beurteilungsspielraum des Beurteilers unterfällt (so VG Aachen, Beschluss vom 16.09.2016 - 1 L 676/16 -, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen, abgedruckt bei juris), vermag alleine dieser Hinweis keine sachlich fundierte Begründung des Umfangs der Berücksichtigung der Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben darzustellen, denn es handelt sich um nicht mehr als einen formelhaften Hinweis ohne jede substantielle Aussagekraft (ebenso OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.03.2016 a.a.O; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.03.2016 - 1 B 1459/15 - Beschluss vom 22.06.2016 - 1 B 321/16 - VG Minden, Beschluss vom 10.08.2016 - 10 L 750/15 -, alle abgedruckt bei juris).

    Zusammenfassend ist an dieser Stelle festzuhalten, dass sich die angegriffene Auswahlentscheidung hier als rechtswidrig und den Bewerbungsverfahrensanspruch der Antragstellerin verletzend erweist, weil es der maßgeblichen dienstlichen Beurteilung der Antragstellerin an der erforderlichen Nachvollziehbarkeit und Plausibilität fehlt (im Ergebnis ebenso VG Minden, Beschluss vom 10.08.2016 a.a.O.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.03.2016 a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.03.2016 a.a.O.; siehe in diesem Zusammenhang auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.04.2016 a.a.O.).

  • VG Saarlouis, 27.04.2017 - 2 L 2612/16

    Anforderungen an die Begründung des Gesamturteils in dienstlichen Beurteilungen

    Beschlüsse der Kammer vom 11.10.2016 - 2 L 1255/16 -, 12.10.2016 - 2 L 1257/16 -, 13.10.2016 - 2 L 1272/16 - und vom 8.11.2016 - 2 L 1256/16 - ferner: OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 29.3.2016 - 1 B 2/16 - und vom 30.3.2016 - 1 B 249/15 -, jeweils dok.

    Beschlüsse der Kammer vom 11.10.2016 - 2 L 1255/16 -, 12.10.2016 - 2 L 1257/16 -, 13.10.2016 - 2 L 1272/16 - und vom 8.11.2016 - 2 L 1256/16 - ferner ausdrücklich hinsichtlich der zweiten aktualisierten Fassung der Beurteilungsrichtlinien vom 19.6.2015: OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 29.3.2016 - 1 B 2/16 - und vom 30.3.2016 - 1 B 249/15 - ferner: Beschluss vom 10.3.2017 - 1 B 324/16 -, jeweils dok.

    OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.03.2016 - 1 B 1459/15 - Rdnr. 17, zitiert nach juris; in diesem Sinne auch: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.3.2016 - 1 B 2/16 -, a.a.O.; s. ferner: BVerwG, Urteil vom 17.9.2015 - 2 C 27.14 -, a.a.O.

    so auch: OVG des Saarlandes in seinem Beschluss vom 29.3.2016 - 1 B 2/16 -, a.a.O., unter Hinweis auf BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4.2.2016 - 2 BvR 2223/15 - vgl. auch: BVerwG, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 VR 5/12 -, BVerwGE 145, 112, jeweils zitiert nach juris.

  • VGH Bayern, 23.01.2017 - 6 CE 16.2406

    Zur dienstlichen Beurteilung eines von der Telekom beurlaubten Beamten im Rahmen

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach den Beurteilungsrichtlinien für das Gesamturteil eine Skala von sechs Notenstufen mit je drei Ausprägungen (Basis, +, ++) zur Verfügung steht, während die Bewertung der Einzelkriterien nach nur fünf Notenstufen erfolgt (zur Zulässigkeit dieser Stufung etwa BayVGH, B. v. 8.12.2015 - 6 CE 15.2331 - juris Rn. 16; B. v. 26.2.2016 - 6 CE 16.240 - juris Rn. 20; OVG Saarl, B. v. 29.3.2016 - 1 B 2/16 - juris Rn. 14 ff.).

    Im Übrigen erscheint schon mit Blick auf die Vielzahl der bei der Telekom zu beurteilenden Beamten und die Vielfalt der unterschiedlichen Tätigkeitsfelder schwerlich vorstellbar, die statusamtsbezogen vorzunehmende Wertung und Gewichtung der im Beurteilungszeitraum erbrachten Leistung auf einem konkret zugewiesenen, höherwertigen Arbeitsposten durch allgemeine Vorgaben in rechtlich zulässiger Weise zu lenken (BayVGH, B. v. 20.4.2016 - 6 CE 16.331 - juris Rn. 20; OVG Saarl, B. v. 29.3.2016 - 1 B 2/16 - juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 20.04.2016 - 6 CE 16.331

    Konkurrentenstreit um Beförderungsdienstposten

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach den Beurteilungsrichtlinien für das Gesamturteil eine Skala von sechs Notenstufen mit je drei Ausprägungen (Basis, +, ++) zur Verfügung steht, während die Bewertung der Einzelkriterien nach nur fünf Notenstufen erfolgt (zur Zulässigkeit dieser Stufung etwa BayVGH, B. v. 8.12.2015 - 6 CE 15.2331 - juris Rn. 16; B. v. 26.2.2016 - 6 CE 16.240 - juris Rn. 20; OVG Saarl, B. v. 29.3.2016 - 1 B 2/16 - juris Rn. 14 ff.).

    Im Übrigen erscheint schon mit Blick auf die Vielzahl der bei der T. zu beurteilenden Beamten und die Vielfalt der unterschiedlichen Tätigkeitsfelder schwerlich vorstellbar, die statusamtsbezogen vorzunehmende Wertung und Gewichtung der im Beurteilungszeitraum erbrachten Leistung auf einem konkret zugewiesenen, höherwertigen Arbeitsposten durch allgemeine Vorgaben in rechtlich zulässiger Weise zu lenken (vgl. OVG Saarl, B. v. 29.3.2016 - 1 B 2/16 - juris Rn. 18).

  • VG Darmstadt, 08.08.2019 - 1 L 5184/17
    Hiergegen ist in grundsätzlicher Hinsicht nichts zu erinnern, denn ein derart ausgestaltetes Verfahren schafft die Voraussetzungen dafür, dass die erbrachten Leistungen in sachgerechter Würdigung ihrer Wertigkeit und in Anwendung eines gleichen Beurteilungsmaßstabes beurteilt werden und somit ein aussagefähiges, objektives und vergleichbares Bild von Leistung und Befähigung der Beurteilten entsteht (im Ergebnis ebenso Bay. VGH, Beschluss vom 10.11.2015 - 6 CE 15.2233 - OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.03.2016 - 1 B 2/16 -, mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen, jeweils juris, zu der insoweit gleichlautenden Beurteilungsrichtlinie in der Fassung vom 19.06.2015).

    Angesichts der Vielzahl der Beamten der Deutschen Telekom AG, die regelmäßig zu beurteilen sind, und angesichts der Vielfältigkeit der auf den unterschiedlichsten Dienstposten jeweils wahrgenommenen Aufgaben scheidet die Vorgabe fester Umrechnungsparameter in Form eines "Schlüssels", der die Relation und das Zusammenspiel der in den beiden Bewertungssystem vorgegebenen Noten und Ausprägungsgrade festlegt, aus, weil hierdurch wegen der vorstehend beschriebenen breiten Vielfalt nicht die Gewähr dafür gegeben ist, zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben genügenden Beurteilungen zu gelangen (vgl. in diesem Zusammenhang OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.03.2016 - 1 B 2/16 -, juris).

    Auch wenn vom Ansatz her davon auszugehen ist, dass das Maß der Gewichtung einer höherwertigen Tätigkeit grundsätzlich dem Beurteilungsspielraum des Beurteilers unterfällt (so VG Aachen, Beschluss vom 16.09.2016 - 1 L 676/16 -, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen, juris), vermag allein dieser Hinweis keine sachlich fundierte Begründung des Umfangs der Berücksichtigung der Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben darzustellen, denn es handelt sich um nicht mehr als einen formelhaften Hinweis ohne jede substantielle Aussagekraft (ebenso OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.03.2016 - 1 B 2/16 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.03.2016 - 1 B 1459/15 - Beschluss vom 22.06.2016 - 1 B 321/16 - VG Minden, Beschluss vom 10.08.2016 - 10 L 750/15 -, alle juris).

  • VG Augsburg, 07.06.2018 - Au 2 K 16.1789

    Anforderungen an dienstliche Beurteilung bei Auseinanderfallen von Statusamt und

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nach den Beurteilungsrichtlinien für das Gesamturteil eine Skala von sechs Notenstufen mit je drei Ausprägungen (Basis, +, ++) zur Verfügung steht, während die Bewertung der Einzelkriterien nach nur fünf Notenstufen erfolgt (vgl. zur Zulässigkeit dieser Stufung etwa BayVGH, B.v. 8.12.2015 - 6 CE 15.2331 - juris Rn. 16; B.v. 26.2.2016 - 6 CE 16.240 - juris Rn. 20; OVG Saarl, B.v. 29.3.2016 - 1 B 2/16 - juris Rn. 14 ff.).

    Im Übrigen erscheint schon mit Blick auf die Vielzahl der bei der D. T. AG zu beurteilenden Beamten und die Vielfalt der unterschiedlichen Tätigkeitsfelder schwerlich vorstellbar, die statusamtsbezogen vorzunehmende Wertung und Gewichtung der im Beurteilungszeitraum erbrachten Leistung auf einem konkret zugewiesenen, höherwertigen Arbeitsposten durch allgemeine Vorgaben in rechtlich zulässiger Weise zu lenken (vgl. OVG Saarl, B.v. 29.3.2016 - 1 B 2/16 - juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 26.08.2019 - 6 CE 19.1409

    Konkurrentenstreit um eine Beförderungsstelle

    Nach diesem Beurteilungssystem, das rechtlich nicht zu beanstanden ist (etwa BayVGH, B.v. 23.1.2017 - 6 CE 16.2406 - juris Rn. 13 f. m.w.N.), steht für das Gesamturteil eine Skala von sechs Notenstufen mit je drei Ausprägungen (Basis, +, ++) zur Verfügung, während die Bewertung der Einzelkriterien nach nur fünf Notenstufen erfolgt (zur Zulässigkeit dieser Stufung BayVGH, B.v. 8.12.2015 - 6 CE 15.2331 - juris Rn. 16; B.v. 26.2.2016 - 6 CE 16.240 - juris Rn. 20; OVG Saarl, B.v. 29.3.2016 - 1 B 2/16 - juris Rn. 14 ff.).

    Im Übrigen erscheint schon mit Blick auf die Vielzahl der bei der Telekom zu beurteilenden Beamten und die Vielfalt der unterschiedlichen Tätigkeitsfelder schwerlich vorstellbar, die statusamtsbezogen vorzunehmende Wertung und Gewichtung der im Beurteilungszeitraum erbrachten Leistung auf einem konkret zugewiesenen, höherwertigen Arbeitsposten durch allgemeine Vorgaben in rechtlich zulässiger Weise zu lenken (vgl. BayVGH, B.v. 23.1.2017 - 6 CE 16.2406 - juris Rn. 15; OVG Saarl, B.v. 29.3.2016 - 1 B 2/16 - juris Rn. 18).

  • OVG Saarland, 31.01.2020 - 1 B 206/19

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Konkurrentenstreit zweier Bewerber in der

    Das Verwaltungsgericht ist zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass das von einer Kombination zweier unterschiedlicher Notenskalen in den Stellungnahmen der Führungskräfte (fünf Notenstufen) einerseits und hinsichtlich des von den Beurteilern zu findenden Gesamturteils (sechs Notenstufen) geprägte Beurteilungssystem der Antragsgegnerin keinen grundsätzlichen rechtlichen Bedenken unterliegt, die Besonderheiten dieses Systems allerdings besondere Anforderungen an die Begründung und die Plausibilisierung sowohl der Bewertung in den Einzelmerkmalen als auch der Feststellung des Gesamtergebnisses durch die Beurteiler stellen.(Beschlüsse des Senats vom 29.3.2016 - 1 B 2/16 -, juris, und vom 30.3.2016 - 1 B 249/15 -, juris) In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats hat das Verwaltungsgericht hierzu ausgeführt, dass sich das Gesamturteil plausibel aus den Einzelbewertungen herleiten lassen muss und einer - gegebenenfalls kurzen - Begründung bedarf, wenn für die Bewertungen der Einzelkriterien und für das Gesamturteil unterschiedliche Bewertungsskalen vorgesehen sind, und dass im Rahmen dessen erläutert werden muss, wie sich die unterschiedlichen Bewertungsskalen zueinander verhalten und wie das Gesamturteil aus den Einzelbewertungen gebildet worden ist.(BVerwG, Urteile vom 17.9.2015 - 2 C 13.14 und 2 C 27.14 -, juris; Beschluss des Senats vom 29.3.2016 - 1 B 2/16 -, juris; s.a. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.8.2019 - 1 B 593/19 -, juris, Rdnrn. 10 ff.; BayVGH, Beschluss vom 26.8.2019 - 6 CE 19.1409 -, juris, Rdnr. 13).

    Dasselbe gilt, wenn nicht erkennbar ist, dass der Umstand einer höherwertigen Tätigkeit im Beurteilungszeitraum bei der Vergabe der Einzelbewertung und bei der Festlegung des abschließenden Gesamturteils Berücksichtigung gefunden hat.(Beschluss des Senats vom 29.3.2016 - 1 B 2/16 -, juris, Rdnr. 31).

  • VGH Bayern, 30.03.2017 - 6 CE 17.426

    Erfolgloser Konkurrentenantrag aufgrund nicht zu beanstandender dienstlicher

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach den Beurteilungsrichtlinien für das Gesamturteil eine Skala von sechs Notenstufen mit je drei Ausprägungen (Basis, +, ++) zur Verfügung steht, während die Bewertung der Einzelkriterien nach nur fünf Notenstufen erfolgt (zur Zulässigkeit dieser Stufung etwa BayVGH, B.v. 8.12.2015 - 6 CE 15.2331 - juris Rn. 16; B.v. 26.2.2016 - 6 CE 16.240 - juris Rn. 20; OVG Saarl, B.v. 29.3.2016 - 1 B 2/16 - juris Rn. 14 ff.).

    Im Übrigen erscheint schon mit Blick auf die Vielzahl der bei der ... zu beurteilenden Beamten und die Vielfalt der unterschiedlichen Tätigkeitsfelder schwerlich vorstellbar, die statusamtsbezogen vorzunehmende Wertung und Gewichtung der im Beurteilungszeitraum erbrachten Leistung auf einem konkret zugewiesenen, höherwertigen Arbeitsposten durch allgemeine Vorgaben in rechtlich zulässiger ::0::zu lenken (vgl. BayVGH, B.v. 23.1.2017 - 6 CE 16.2406 - juris Rn. 15; OVG Saarl, B.v. 29.3.2016 - 1 B 2/16 - juris Rn. 18).

  • VG Augsburg, 02.07.2019 - Au 2 E 18.2057

    Einstweiliger Rechtsschutz wegen Nichtberücksichtigung bei einer

    Im Übrigen erscheint schon mit Blick auf die Vielzahl der bei der ... zu beurteilenden Beamten und die Vielfalt der unterschiedlichen Tätigkeitsfelder schwerlich vorstellbar, die statusamtsbezogen vorzunehmende Wertung und Gewichtung der im Beurteilungszeitraum erbrachten Leistung auf einem konkret zugewiesenen, höherwertigen Arbeitsposten durch allgemeine Vorgaben in rechtlich zulässiger Weise zu lenken (vgl. OVG Saarl, B.v. 29.3.2016 -1 B 2/16 - juris Rn. 18).

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nach den Beurteilungsrichtlinien für das Gesamturteil eine Skala von sechs Notenstufen mit je drei Ausprägungen (Basis, +, ++) zur Verfügung steht, während die Bewertung der Einzelkriterien nach nur fünf Notenstufen erfolgt (zur Zulässigkeit dieser Stufung etwa BayVGH, B.v. 8.12.2015 - 6 CE 15.2331 - juris Rn. 16; B.v. 26.2.2016 - 6 CE 16.240 - juris Rn. 20; OVG Saarl, B.v. 29.3.2016 - 1 B 2/16 - juris Rn. 14 ff.).

  • VG Augsburg, 09.02.2017 - Au 2 E 16.1716

    Erfolgloser Konkurrentenantrag aufgrund nicht zu beanstandender dienstlicher

  • VG Augsburg, 07.06.2018 - Au 2 K 17.186

    Auswirkungen des Auseinanderfallens von Arbeitsposten und Statusamt im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2020 - 1 B 1038/19
  • OVG Saarland, 27.02.2018 - 1 B 809/17

    Erfolgreicher Konkurrentenrechtsstreit wegen rechtswidriger Beurteilung und der

  • VG Saarlouis, 07.12.2017 - 2 L 1170/17

    Ausschluss von Beförderungsbewerbern aus dem Auswahlverfahren mangels des

  • VGH Bayern, 20.08.2020 - 6 B 18.2657

    Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen bei unterschiedlichen Statusämtern

  • OVG Saarland, 10.03.2017 - 1 B 324/16

    Beförderungsverfahren bei der Deutschen Telekom AG

  • VG Hamburg, 06.01.2022 - 21 E 4772/21

    Erfolgreicher Eilantrag eines Beamten im Konkurrentenstreitverfahren

  • VG Würzburg, 06.12.2021 - W 1 E 21.1482

    Konkurrentenstreitverfahren, Deutsche Telekom AG, Begründung des Gesamturteils,

  • OVG Saarland, 23.08.2017 - 1 B 454/17

    Anforderungen an den Beurteiler

  • VG Saarlouis, 09.07.2021 - 2 L 1421/20

    Fall einer sich im Beförderungsverfahren der Deutschen Telekom durchsetzenden

  • VGH Bayern, 17.01.2019 - 6 CE 18.2236

    Eine Notenabsenkung (gegenüber vorliegenden Beurteilungsbeiträgen) kann mit einer

  • VGH Bayern, 23.04.2019 - 6 CE 19.76

    Konkurrentenstreitverfahren Deutsche Telekom AG

  • OVG Hamburg, 13.02.2018 - 5 Bs 268/17

    Anforderungen an die Beurteilung bei deutlich höherwertigem Einsatz des Beamten

  • VGH Bayern, 15.02.2018 - 6 CE 18.46

    Keine Beförderung eines Beamten, da trotz rechtswidriger Beurteilung eine

  • OVG Saarland, 30.03.2016 - 1 B 249/15

    Zum Beurteilungssystem der Deutschen Telekom - Beurteilungsrichtlinien i.d.F. v.

  • VGH Bayern, 23.04.2019 - 6 ZB 19.151

    Kein Anspruch auf erneute dienstliche Beurteilung bei Angestelltem als

  • VG Saarlouis, 22.02.2018 - 2 L 1538/17

    Feinausschärfung von dienstlichen Beurteilungen im Rahmen einer

  • OVG Saarland, 20.09.2017 - 1 E 722/17

    Fristgerechte Vollziehung einstweiliger Anordnungen; hier: vorläufige Untersagung

  • VG Augsburg, 03.11.2016 - Au 2 E 16.1190

    Erfolglose Klage gegen dienstliche Beurteilung

  • VG Gelsenkirchen, 10.11.2016 - 12 L 1911/16

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; fiktive Fortschreibung;

  • VG Saarlouis, 17.08.2020 - 2 L 331/20

    Beförderung; hier: einstweilige Anordnung

  • VG Saarlouis, 29.03.2018 - 2 L 1723/17

    Auswahl zur Beförderung; Rückgriff auf ein nachrangiges Auswahlkriterium;

  • VGH Bayern, 18.07.2023 - 6 CE 23.904

    Erfolgloses Konkurrentenstreitverfahren

  • VG Bremen, 16.05.2022 - 6 V 2322/21

    Recht der Bundesbeamten - Beförderungsrunde 2021/2022; Lebensalter; sehr gut +;

  • VG München, 25.05.2020 - M 21a E 19.5650

    Anforderungen an dienstliche Beurteilungen im beamtenrechtlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2016 - 4 S 356/16

    Telekom: Beförderungsrunde 2016 - gehobener Dienst

  • OVG Saarland, 23.01.2020 - 1 B 323/19

    Fehlerhaftigkeit einer beamtenrechtlichen Auswahlentscheidung; Einbeziehung von

  • VG Bayreuth, 28.01.2022 - B 5 E 21.1198

    Berücksichtigung in der Beförderungsrangliste, Wahrnehmung einer höherwertigen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2018 - 10 S 53.17

    Fehlerhafte Beförderungsauswahl aufgrund fehlerhafter dienstlicher Beurteilungen

  • VG München, 06.02.2023 - M 21b E 22.5595

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit, Beförderungsrunde 2022/2023 der Hellip,

  • VG Würzburg, 01.12.2022 - W 1 E 22.1689

    Konkurrentenstreit, Telekom, dienstliche Beurteilung, Begründung des

  • VG Neustadt, 15.01.2020 - 1 K 231/19

    Unwirksamkeit der Beurteilungsrichtlinien für die bei der Deutschen Telekom AG

  • VG Bayreuth, 15.02.2018 - B 5 E 17.994

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs wegen defizitärer Begründung der

  • VG Saarlouis, 14.11.2017 - 2 L 1180/17

    Beförderung eines Richters; Zur Zulässigkeit einer offenen Ausschreibung

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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.04.2016 - 1 B 2.16, 1 B 2.16, 1 PKH 2.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,9295
BVerwG, 14.04.2016 - 1 B 2.16, 1 B 2.16, 1 PKH 2.16 (https://dejure.org/2016,9295)
BVerwG, Entscheidung vom 14.04.2016 - 1 B 2.16, 1 B 2.16, 1 PKH 2.16 (https://dejure.org/2016,9295)
BVerwG, Entscheidung vom 14. April 2016 - 1 B 2.16, 1 B 2.16, 1 PKH 2.16 (https://dejure.org/2016,9295)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Bewertung des Entscheids eines Gerichts durch Prozessurteil anstatt durch Sachurteil als Verfahrensfehler; Heranziehung der materiellrechtlichen Rechtsauffassung des iudex a quo bei der Beurteilung des Vorliegens eines Verfahrensmangels; Beschwerde gegen die Absprechung ...

  • rewis.io

    Anforderungen an den Wegfall des Rechtsschutzinteresses

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Bewertung des Entscheids eines Gerichts durch Prozessurteil anstatt durch Sachurteil als Verfahrensfehler; Heranziehung der materiellrechtlichen Rechtsauffassung des iudex a quo bei der Beurteilung des Vorliegens eines Verfahrensmangels; Beschwerde gegen die Absprechung ...

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an den Wegfall des Rechtsschutzinteresses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozessurteil statt Sachurteil

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das nicht weiterbetriebene Verfahren - und das nachträglich entfallene Rechtsschutzbedürfnis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zweier minderjähriger Asylbewerberinnen

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2016 - 1 B 2.16
    Jede antragsgebundene gerichtliche Entscheidung setzt ein Rechtsschutzbedürfnis voraus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 1982 - 1 BvL 34, 55/80 - BVerfGE 61, 126 ), d.h. die Verfolgung eines rechtsschutzwürdigen Interesses (BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95 - DVBl. 1999, 166).

    Denn jedenfalls wäre es erforderlich, dass konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die den sicheren Schluss zulassen, dass dem Beteiligten an einer Sachentscheidung des Gerichts in Wahrheit nicht mehr gelegen ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95 - DVBl. 1999, 166).

  • BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 34/80

    Erzwingungshaft zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2016 - 1 B 2.16
    Jede antragsgebundene gerichtliche Entscheidung setzt ein Rechtsschutzbedürfnis voraus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 1982 - 1 BvL 34, 55/80 - BVerfGE 61, 126 ), d.h. die Verfolgung eines rechtsschutzwürdigen Interesses (BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95 - DVBl. 1999, 166).
  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2016 - 1 B 2.16
    Denn bei der Beurteilung, ob ein Verfahrensmangel vorliegt, ist von der materiellrechtlichen Rechtsauffassung des iudex a quo auszugehen, selbst wenn diese verfehlt sein sollte (BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1998 - 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 ).
  • BVerwG, 17.11.2009 - 7 B 25.09

    Denkmalschutz; Eigentumsgarantie; Eigentümer; Erhaltungspflicht; wirtschaftliche

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2016 - 1 B 2.16
    Kein Verfahrensmangel liegt jedoch vor, wenn bei der Anwendung des Prozessrechts Vorfragen zur materiellen Rechtslage fehlerhaft bestimmt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. November 2009 - 7 B 25.09 - NVwZ 2010, 256 ).
  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2016 - 1 B 2.16
    Das ist der Fall, wenn eine solche Entscheidung auf einer fehlerhaften Anwendung der prozessualen Vorschriften beruht, z.B. einer Verkennung ihrer Begriffsinhalte und der zugrunde zu legenden Maßstäbe (vgl. zu § 42 Abs. 2 VwGO: BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1996 - 11 B 150.95 - Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1 = NVwZ-RR 1996, 369).
  • BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2016 - 1 B 2.16
    Entscheidet ein Gericht durch Prozessurteil anstatt durch Sachurteil, kann darin ein Verfahrensfehler liegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 1968 - 8 B 110.67 - BVerwGE 30, 111 ).
  • OVG Niedersachsen, 01.09.2017 - 13 LA 203/17

    Betreibensaufforderung; Meldebescheinigung; Rechtsschutzinteresse;

    Das ist der Fall, wenn eine solche Entscheidung auf einer fehlerhaften Anwendung der prozessualen Vorschriften beruht, z.B. einer Verkennung ihrer Begriffsinhalte und der zugrunde zu legenden Maßstäbe (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.4.2016 - 1 B 2.16, 1 PKH 2.16 -, juris Rn. 3 m. w. N.).

    (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.4.2016, a. a. O., Rn. 4).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2018 - 6 B 1351/18

    Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Betreibensaufforderung;

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95 -, DVBl. 1999, 166 = juris Rn. 16 ff.; BVerwG, Beschluss vom 14. April 2016 - 1 B 2.16 -, juris Rn. 4 f.

    So auch OVG NRW, Beschluss vom 1. Februar 2002 - 21 A 1550/01.A -, AuAS 2002, 92 = juris Rn. 10 ff.; Peters/Axer, in: Sodan/Ziekow, a. a. O., § 92 Rn. 47; a. A. W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, a. a. O., § 92 Rn. 18; offen gelassen von BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95 -, a. a. O. Rn. 19; BVerwG, Beschluss vom 14. April 2016 - 1 B 2.16 -, a. a. O. Rn. 5.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2022 - 19 A 279/21

    Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises eines nichtehelich geborenen

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. April 1997 - 2 BvR 817/90 -, BVerfGE 96, 27, juris, Rn. 49, und vom 19. Oktober 1982 - 1 BvL 34/80, 1 BvL 55/80 -, BVerfGE 61, 126, juris, Rn. 26 ("das allgemeine Prinzip"), Kammerbeschluss vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95 -, DVBl. 1999, 166, juris, Rn. 16; BVerwG, Urteile vom 16. Juli 2015 - 1 C 29.14 -, BVerwGE 152, 283, juris, Rn. 21 ff., und vom 29. April 2004 - 3 C 25.03 -, BVerwGE 121, 1, juris, Rn. 19, Beschluss vom 14. April 2016 - 1 B 2.16 -, juris, Rn. 4; Rennert, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, Vorbemerkungen §§ 40-53, Rn. 12 f., 16.
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